Leopoldstraße, Martin GmbH

Die nicht überbauten Flächen einschließlich der unterbauten
Freiflächen der bebauten Grundstücke sind
unter Berücksichtigung vorhandener Gehölzbestände zu
begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen,
soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige

 

Nutzung, wie Stellplätze und Arbeits- oder Lagerflächen,
Spiel- und Aufenthaltsflächen benötigt werden. Dabei sind
standortgerechte und vorwiegend heimische Gehölzarten
zu verwenden. Zuwege und Zufahrten sind auf ein Mindestmaß
zu beschränken, nach Möglichkeit barrierefrei
zu gestalten und soweit es die Art der Nutzung zulässt,
mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen.

Landschaftsarchitekt: Alexander Over Landschaftsarchitekt
Auftraggeber: Martin GmbH für Umwelt- und Energietechnik
Fertigstellung: 2020
Leistungsphasen: 1-8
Grundstückfläche: 4.715 m2